Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Eilantrag eines Bürgers aus Norden gegen den Beschluss des Aufsichtsrats der Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden abgelehnt. Damit kann die Gesellschaft ihren Plan, die Ubbo-Emmius-Klinik im ostfriesischen Norden in ein regionales Gesundheitszentrum mit einem ambulanten Notfallzentrum umzuwandeln, fortsetzen. Die Umstrukturierung soll ab dem 1. Juli schrittweise erfolgen.
Dirk Balster, Geschäftsführer der Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH, erklärt hierzu: „Die Entscheidung zeigt in ihrer Zügigkeit und eindeutigen Bestimmtheit, dass der eingeschlagene Kurs auch rechtlich richtig ist. Wir werden weiter daran arbeiten, für den Landkreis Aurich eine moderne und zukunftssichere Gesundheitsversorgung anzubieten.“
Kläger fehlt die Antragsbefugnis
Dem an multiplen Krankheiten leidenden Antragsteller fehle die erforderliche Antragsbefugnis, heißt es in der Begründung des Gerichts. Voraussetzung sei, dass die Verletzung eines eigenen subjektiv-öffentlichen Rechts auf der Grundlage des Antragsvorbringens als möglich erscheine. Diese Möglichkeit sei dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Antragstellers verletzt sein könnten.
Eine einfachgesetzliche Grundlage für den geltend gemachten Anspruch sei nicht ersichtlich. Die einschlägigen Normen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes dienten allein dem öffentlichen Interesse an einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern, nicht aber dem Schutz der einzelnen Bürger als mögliche Patienten.
Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.