Es wird die größte Baustelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die nächsten 15 Jahre: Die Universitätsmedizin Rostock mit ihren 30 Kliniken und 20 Instituten benötigt eine kompakte, moderne Infrastruktur. Alle somatischen medizinischen Fächer sollen am Campus Schillingallee im Rostocker Hansaviertel zusammengeführt werden. Der Standort Gehlsdorf bleibt mit den psychiatrischen Fächern und der Forensik erhalten.
Drei neue Bettenhäuser sollen entstehen
Für die Konzentration am Campus Schillingallee sind umfassende Baumaßnahmen nötig. Neben zahlreichen Neubauten wie drei Bettenhäusern und einem OP-Zentrum in der Campus-Mitte sieht der aktuelle Plan auch den Abriss von Bestandsgebäuden mit anschließenden Neu- und Umbauten vor. Der Großteils der bestehenden Altbauten soll erhalten bleiben und, soweit aus medizinischen Gesichtspunkten möglich, in die neuen baulichen Strukturen im Rahmen einer Grundsanierung integriert werden.
Ein Meilenstein auf dem Weg zum Zentralcampus war das im Sommer 2022 vom Land übernommene Universitäre Notfallzentrum, das unter anderem mit zentraler Notaufnahme, 14 Fachabteilungen, Hybrid-OP, Hochleistungsradiologie und Laborstraße neue Maßstäbe in der Versorgung der Bevölkerung setzt. Der etwa 180 Millionen teure Neubau ist das Herzstück am Campus Schillingallee. Um ihn gruppieren sich die Klinikgebäude sowie weitere Bauten für Forschung und Lehre, Services und Administration. Nun ist es das Ziel, auch für den Rest des neuen Campus Planungs- und Baurecht zu erhalten.
Neubau sei medizinisch notwendig
Die Vorstandsvorsitzende und Ärztliche Vorständin Christiane Stehle erläutert den dringenden medizinischen Bedarf: „Andernfalls sind eine zeitgemäße, qualitativ hochwertige Krankenversorgung und damit Forschung und Lehre nicht mehr gesichert. Die Anforderungen der heutigen Medizin beruhen auf einer fachübergreifenden Zusammenarbeit.“ Dr. Tilmann Schweisfurth, Aufsichtsratsvorsitzender der Unimedizin, sagte: „Wenn die notwendigen Planungen jetzt nicht angegangen werden, können in einigen Jahren gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt und bestimmte Leistungen nicht mehr erbracht werden.“