Die privaten Krankenhausträger kritisieren das Anfang September vom Bundeskabinett vorgelegte Gesetz der Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG). Aus ihrer Sicht wird der Reha-Sektor darin nicht ausreichend bedacht.
Während das am Gesetzentwurf beteiligte Bundesarbeitsministerium (BMAS) eine Zulassung der Reha-Kliniken zur Pflegeassistenzausbildung befürwortet habe, lehnten das Familien- und das Gesundheitsministerium dies ab, moniert der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Stattdessen sollen lediglich 160 Stunden der Pflegeausbildung in einer Reha-Einrichtung absolviert werden können. Die Entscheidung ist auch aus Sicht des BDPK „völlig unverständlich“. „Durch die Einbeziehung von Reha-Einrichtungen könnten bundesweit Tausende neue Pflege-Ausbildungsplätze angeboten werden.
Auch die willkürliche Grenze der Ausbildungs- und Prüfungsordnung von 50 Prozent der praktischen Ausbildung in der eigenen Einrichtung hält der BDPK für realitätsfern. „Pflegeeinrichtungen dürften dann auch keine Ausbildungsträger sein, da sie einen Großteil der Pflegeausbildung in Kooperationen erbringen. Daran wird deutlich, dass ausschließlich das Ziel im Vordergrund stehen muss, dass die vorgesehenen Ausbildungsinhalte aus der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vermittelt werden. Wo das am Ende geschieht, ist dagegen nicht erheblich“, so der BDPK.