Für eine schnelle Verständigung von Bund und Ländern auf ein klares Zielbild für die Reform der Krankenhausstrukturen sprechen sich der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG-Kliniken), die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und die Krankenkassenverbände aus. Sie fordern eine Reform, die zu einer qualitätsorientierten Leistungskonzentration führt und den finanziellen Druck zur Leistungsausweitung deutlich reduziert. Zudem plädieren sie für die Festlegung von bundesweit einheitlichen Anforderungen an definierte Leistungsgruppen, die Definition klarer Versorgungsrollen und eine stärkere Orientierung der Krankenhausplanung am medizinischen Bedarf der Bevölkerung.
Konzentration von Leistungen reduziert Fachkräftemangel
Die im Dezember 2022 vorgelegten Empfehlungen der Regierungskommission seien eine gute Grundlage zur Schaffung einer zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft. Ziele der Verbesserung der Versorgungsqualität und -sicherheit für die Patientinnen und Patienten dürften jedoch nicht verwässert werden. Die Konzentration von Leistungen kann aus Sicht der Klinik- und Kassenverbände auch zu einem sinnvolleren Einsatz der Fachkräfte führen und so die Auswirkungen des Fachkräftemangels reduzieren. Zu dem Ergebnis, dass mit der Krankenhausreform auch Personalprobleme gelöst werden können, kam auch der Krankenhaus-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zum Thema „Personal“.
Die geplante Einführung der Vorhaltefinanzierung sei auch geeignet, Anreize für eine medizinisch nicht begründbare Mengenausweitung zu reduzieren. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern erhielten dadurch mehr Freiräume, um die Patientinnen und Patienten besser zu versorgen. Dies diene der Versorgungssicherheit und kann dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen gerade von Pflegefachkräften in den Krankenhäusern zu verbessern.
Ausnahmen dürfen Ziel nicht zunichte machen
Durch bundesweit einheitliche Vorgaben für die Strukturqualität bei den Leistungsgruppen werde der ökonomische Druck auf die Krankenhäuser zugunsten eines Wettbewerbs um gute Versorgung reduziert. Dieses Ziel der Reform dürfe nicht durch Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbestände konterkariert werden, so die gemeinsame Warnung der Verbände. Die Vorarbeiten zur Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sollten genutzt und weiterentwickelt werden.
Die Verbände sprechen sich gemeinsam für leistungsgruppenbezogene Mindestanzahlen von Patientinnen und Patienten aus. Den Kliniken sollten im Rahmen der Landes-Krankenhausplanung eindeutige Versorgungsaufgaben zugewiesen werden, die Patientinnen und Patienten, Beschäftigten und einweisenden Ärztinnen und Ärzten eine klare Orientierung ermöglichen.