Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen den Zusammenschluss katholischer Krankenhäuser im nördlichen Ruhrgebiet. Die St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH und die KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH dürfen demnach ihre Krankenhausträgergesellschaften und sonstigen verbundenen Unternehmen unter der gemeinsamen neuen Dachgesellschaft KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH zusammenführen.
Die Unternehmen, die im Wesentlichen ortsansässigen katholischen Kirchengemeinden gehören, betreiben zehn Krankenhausstandorte mit insgesamt ca. 2.500 Betten, einige Alten- und Pflegeheime, Medizinische Versorgungszentren, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie ein Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe. "Die Krankenhausdichte ist im Ruhrgebiet überdurchschnittlich hoch. Aus diesem Grund haben die Patientinnen und Patienten dort bei Bedarf genügend Ausweichalternativen zu den Einrichtungen der Zusammenschlussbeteiligten", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Das Vorhaben rufe daher keine wettbewerblichen Bedenken hervor und werde freigegeben.