Was schon zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 als Folge für die Krankenhauslandschaft vorhergesagt worden ist, ist nun eingetreten. Die auch zur Bewältigung der Pandemie leitende Handlungsmaxime, dass keine offene Rationalisierung (Triage) stattfinden soll, wird beibehalten. Der Bundesgesundheitsminister verspricht auf der einen Seite, dass es mit ihm keine Leistungskürzung geben wird. Auf der anderen Seite haben die wirtschaftlichen Folgen von Corona die knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen weiter radikal reduziert. Zusätzlich verschärft wird die Lage durch die Inflation infolge des Ukraine-Kriegs. Für die Krankenhäuser sind damit zwei Dinge verbunden: nicht refinanzierbare Kostensteigerungen und weiterhin niedrigere Fallzahlen als vor der Pandemie. Dies lässt befürchten, dass für manches Krankenhaus eine Strukturreform zu spät kommt, weil die fehlende Liquidität zum Aufgeben zwingt oder bei öffentlichen Krankenhäusern Steuergelder aufgewendet werden, um Defizite auszugleichen – ohne klares Konzept.
Das ist die Ausgangslage der aktuellen Debatte, in der nun auch die Monopolkommission durch ihr Sondergutachten zur Krankenhausversorgung nach Corona einen weiteren wichtigen Impuls gegeben hat. Es wundert niemanden, dass die Monopolkommission als unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung zu Fragen des Wettbewerbsrechts und der Wettbewerbspolitik auch in der Debatte zur Krankenhausstruktur den Wettbewerb fördern will.
Natürlich ist Gesundheit keine marktgängige Handelsware, sondern ein öffentliches Gut wie Atemluft, Bildung und Sicherheit, das sich mit einem allgemeinen Lebensrisiko verbindet. Den privaten Konsum können wir einschränken, ein erkrankter Mensch hingegen kann nicht einfach auf die Behandlung verzichten. Deswegen bezieht sich der Wettbewerb im Krankenhaus auf die Qualität der Versorgung, wie es auch die Monopolkommission fordert.
Dass Wettbewerb die Qualität der Versorgung verbessert, hat schon eine wirtschaftswissenschaftliche Studie in der „Review of economic Studies“ aus dem Jahre 2015 belegt. Am Beispiel des staatlichen Gesundheitssystems in Großbritannien wird aufgezeigt, dass in Regionen mit größerem Wettbewerb zwischen Krankenhäusern sowohl die Qualität des Krankenhausmanagements als auch die Überlebensrate beim Herzinfarkt deutlich besser ist.
In diesem Zusammenhang bietet das Gutachten der Monopolkommission einen wichtigen Hinweis: Die Versorgungsstufenkonzepte, die in der aktuellen Diskussion eine wichtige Rolle spielen, haben den Nachteil, den Qualitätswettbewerb einzuschränken. Eine Planung auf Basis von Leistungsgruppen hingegen gibt den Krankenhäusern die Möglichkeit, das Angebot wettbewerbsorientiert an den Bedarf anzupassen.