Fachärzte können seit fünf Jahren die Zusatzweiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ erwerben. Kinderärzten und -chirurgen wird die Zusatzqualifikation jedoch teilweise verwehrt – entsprechende Anträge bei den zuständigen Landesärztekammern wurden abgelehnt. Das kritisieren die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und die Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) in einem gemeinsamen Positionspapier.
„Die meisten Weiterbildungsinhalte der Musterweiterbildungsordnung sind altersunabhängig formuliert“, sagt Sebastian Brenner, Vertreter der Pädiater im DIVI-Präsidium. Spezifische Zeitangaben oder Mindestzahlen seien nicht definiert. Daher sei die Erlangung der Zusatzweiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ für Kinder- und Jugendmediziner ebenso interessant und sinnvoll, da auch die Kinderheilkunde von einer Professionalisierung der Notfallmedizin profitiere, insbesondere wegen zahlreicher separater Kindernotaufnahmen hierzulande. Brenner, der auch Leiter der Kindernotfallmedizin und der interdisziplinären Pädiatrischen Intensivmedizin der Unikinderklinik Dresden ist, verweist zudem auf die deutliche Zunahme komplex kranker Kinder.
DIVI und DGINA schlagen als Lösung vor, dass der Erwerb der Weiterbildung je nach originärer Weiterbildung der Kollegen in Abhängigkeit der lokalen Strukturen der Zentralen Notaufnahme (ZNA) rotierend im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen erfolgen sollte. Ein entsprechendes auf den Standort angepasstes Konzept sei vorzulegen. Entsprechend müssten ebenfalls den lokalen ZNA-Strukturen angepasste Stellenpläne vorgehalten werden. Eine einheitliche Umsetzung auf Länderebene würde den Zugang zur Zusatzweiterbildung für alle Fachgebiete klar regeln.