Krankenhäuser haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan oder zumindest auf fehlerfreie Ausübung des behördlichen Auswahlermessens. Bei der Entscheidung über den Antrag eines Krankenhauses muss die Landesbehörde den tatsächlichen Bedarf im konkreten Einzugsgebiet prüfen und darf die Anforderungen an die notwendige Leistungsfähigkeit des Krankenhauses nicht überdehnen. Im Rahmen einer Auswahlentscheidung kommt den bereits zugelassenen…
Krankenhausplanung: Leitplanken einer rechtmäßigen Behördenentscheidung – Urteil des VG Stuttgart vom 5. Juni 2014 (4 K 2856/13)
Pflege- & Krankenhausrecht
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