– Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 08.08.2007 unter dem Az.: S 1 KR 422/07 ER –

Zur Auslegung der Häuslichkeit in § 37 SGB V in der seit 01.04.2007 gültigen Fassung

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • 01.04.2007

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 4/2007

Leitsatz
Der Haushaltsbegriff vor der Gesundheitsreform ist für die Neuauslegung der Häuslichkeit in § 37 SGB V auch ohne Vorliegen von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht mehr maßgebend, sodass der Krankenversicherte, auch wenn er im Betreuten Wohnen ohne eigenen Haushalt lebt, Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Form von einmal täglicher Medikamentengabe (Injektion von Insulin) hat. (bearbeitet vom Verfasser)

– Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 08.08.2007 unter dem…

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