Um haftungsträchtigen Organisationsmängeln vorzubeugen, bedarf es konkreter organisatorischer Vorsorgemaßnahmen des Krankenhausträgers, wobei sich die Frage stellt, wo diese Organisationsverantwortung an ihre Grenzen stößt und wie gegebenenfalls diese Grenzen allgemein zu definieren sind. Im vorliegenden Beitrag wird eine Orientierungshilfe angeboten.
Problemstellung
Die Organisationsverpflichtung des Krankenhausträgers verlangt von diesem, eine sachgemäße und koordinierte Behandlung des…