In aller Kürze:
Der Behandlungsabbruch bei schwerkranken Kindern und Jugendlichen ist im Patientenverfügungsgesetz nicht geregelt. Was tun, wenn Entscheidungen am Lebensende bei solchen Patienten getroffen werden müssen? Die Autorin stellt die Probleme und Rechtslage dar und bietet praxisgerechte Handlungslösungen. Dieser Beitrag beruht auf einer Hausarbeit in der Modulprüfung SW 2.524 (ANP II – Recht) im Masterstudium „Advanced Nursing Practice“ an der Fachhochschule Jena.
Einleitung
In…