In aller Kürze
Wer unzuverlässig ist, dem kann die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpfleger/Altenpflegerin widerrufen werden. Aber wann liegt Unzuverlässigkeit vor? Dieser Rechtsfrage gehen die Autoren anhand des Urteils des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14.01.2010 nach.
Einleitung
Pflegekräfte tragen eine enorme Verantwortung. Dabei geht man selbstverständlich zunächst von der patientenorientierten Annahme aus, es ginge um die sorgfaltsgemäße pflegerische Versorgung der…