Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dresden, Az.: 414 Js 1712/07

Angebliche Pflegefehler durch „Whistle-Blower" zur Anzeige gebracht

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • 01.03.2011

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 3/2011

Die rechtliche Beurteilung von „Whistle-Blowern“ muss differenziert erfolgen. Dies kann an der hier dargestellten Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dresden exemplarisch gezeigt werden.

Vorbemerkung

Hintergrund der Einstellungsverfügung
Die nachstehende Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dresden, Az.: 414 Js 1712/07, vom 18.10.2011 illustriert anschaulich, wie durch sog. „Whistle-Blower“ eine externe Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle für eine stationäre…

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