Die rechtliche Beurteilung von „Whistle-Blowern“ muss differenziert erfolgen. Dies kann an der hier dargestellten Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dresden exemplarisch gezeigt werden.
Vorbemerkung
Hintergrund der Einstellungsverfügung
Die nachstehende Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dresden, Az.: 414 Js 1712/07, vom 18.10.2011 illustriert anschaulich, wie durch sog. „Whistle-Blower“ eine externe Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle für eine stationäre…