Im Gegensatz zu bisherigen sozialgerichtlichen Entscheidung hat das Sozialgericht Saarland in drei Urteilen defensive Konkurrentenklagen niedergelassener Vertragsärzte gegen die Bestimmung eines Krankenhauses zur ambulanten Leistungserbringung nach § 116b Abs. 2 SGB V mangels Anfechtungsberechtigung abgewiesen und Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen. Im Folgenden werden die Urteilsgründe dargestellt und kurz analysiert.
Einleitung
Das Sozialgericht Saarland hat in drei Urteilen…