Seit 1.9.2006 (Föderalismusreform) ist die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht im Bereich der ordnungsrechtlichen Vorschriften auf die Bundesländer übergegangen. Am Beispiel des Entwurfs der Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes von Bayern werden nachfolgend die gegenüber dem bisherigen Bundesrecht vorgenommenen Neuregelungen dargestellt.
Einleitung
Seit 1.9.2006 (Föderalismusreform) ist die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht im Bereich der ordnungsrechtlichen…