Frage des Personalleiters eines APHs:
Im § 49 (2) TVöD ist geregelt, dass Beschäftigte, die im Schicht- oder Wechselschichtdienst an sieben Tagen in der Woche arbeiten, für Wochenfeiertage, die auf einen Werktag fallen, ein Fünftel ihre Soll-AZ abgezogen kriegen.
Für unsere Dienstplanung haben wir uns dem „Hilfskonstrukt“ der 5-Tage-Woche bedient. Die Berechnung der Soll-AZ und die Berechnung des Urlaubsanspruchs zielen immer auf die 5-Tage-Woche (Mo-Fr) ab. Wenn nun wie dieses Jahr am 1.…
Frage 119: Wie ist die Wochenfeiertagsregelung für Krankenhäuser und APHs im TvöD zu verstehen?
Pflege- & Krankenhausrecht
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