Frage der Pflegedienstleiterin einer Diakoniestation:
Wir sind ein ambulanter Pflegedienst. Hier kommt es immer wieder vor, dass uns Klienten oder Angehörige den Auftrag geben, das Bettgitter hochzuziehen bzw. beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses die Tür abzuschließen. In einem Fall kam sogar die Bitte, die Haustür abzuschließen, während die Pflegekraft im Haus ist, weil die Hausbewohner nach einem Einbruch verunsichert waren.
Konkret handelt es sich bei uns um folgende Situationen:
1.…
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Frage 115: In welchen Fällen darf die ambulante Pflegekraft das Bettgitter hochstellen oder gar die Wohnungstür abschließen?
Pflege- & Krankenhausrecht

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