Nach Inkrafttreten des TVöD im öffentlichen Dienst besteht grundsätzlich keine Vergütungspflicht für Umkleidezeiten als Vor- bzw. Nachbereitungszeit. Etwas anderes gilt für Zeiten der Desinfektion, bei der der Arbeitnehmer bereits besondere Sorgfaltspflichten zu beachten hat. – Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. Februar 2010, Az.: 3 Sa 24/08 –
Sachverhalt
Der Kläger, ein Pfleger auf einer Intensivstation, hat wie
vorgeschrieben bei Dienstantritt jeweils nach…