Neben der Arztvisite ist die Pflegevisite (1) gleichzeitig und gleichwertig bei der Versorgung des Patienten zu berücksichtigen und durchzuführen. Die Arztvisite leistet die Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle ärztlicher Behandlung. Die Pflegevisite leistet ebenfalls die Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle im Bereich der Pflege, Betreuung und Versorgung von Patienten. Die Pflegevisite stellt sich in ihrem Doppelcharakter stets patientenbezogen und mitarbeiterbezogen dar. Der…
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Teil 1
Pflegevisite und Mitarbeiterführung
Pflege- & Krankenhausrecht

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