In der Praxis eines Krankenhaus-Haftpflichtversicherers kommen immer wieder Schadensfälle vor, bei denen es um den Vorwurf geht, einen Suizidversuch eines Patienten nicht rechtzeitig erkannt oder verhindert oder den Patienten nicht ausreichend überwacht zu haben. Um einen solchen Vorwurf geht es auch im nachfolgend geschilderten Fall eines 75-jährigen Patienten, der in einem größeren Krankenhaus chirurgisch behandelt werden musste.
Der Sachverhalt
Zunächst unterzog sich der Patient am 03.08.…