Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfasst der Begriff des Mobbings fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienenden Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich seien und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere geschützte Rechte, wie Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (20).…

Mobbing in der Pflege
Pflege- & Krankenhausrecht

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