Die Pflegeversicherung ist im Umfang ihrer Leistungen seit Inkrafttreten im Jahre 1994 nicht mehr grundlegend geändert worden. Seit der Konzeption sind fünfzehn Jahre vergangen. Mit dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) zum 1. Januar 2002 wurde lediglich die Qualitätssicherung aufgegriffen, ohne die Einnahmen- und Ausgabenseite aufzugreifen. Die sektorale Denkweise – hier Kostenträger, dort Leis-tungsträger, hier ambulant, dort stationäre, hier ärztliche Versorgung, dort pflegerische…
BibliomedManager

Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
Pflege- & Krankenhausrecht

Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.