Der MDK hat bei der Qualitätsprüfung darauf abgestellt, wir müssten alle Expertenstandards berücksichtigen und auch ausnahmslos praktizieren. Wie soll das gehen?
Da hat der MDK-Prüfer etwas total missverstanden. Richtig ist, dass jede (teil)stationäre Pflegeeinrichtung sämtliche Expertenstandards umsetzen und anwenden muss, denn stationäre Versorgung ist Vollversorgung. Anders dagegen in der ambulanten Versorgung: Hier kommt es zur Anwendung der Expertenstandards auf den Auftrag des…