Ich habe einen weitergehenden Aspekt zur Beantwortung der Frage 92 in PKR 4/05 zum Thema Aufsichtspflicht im Neugeborenenzimmer, der mir unklar ist:
Es gibt, wie Herr Jacobs in der Antwort beschreibt, keine Vorbehaltstätigkeiten von Gesundheits- und Kinderkrankenschwestern. Zumal die Betreuung im Wochenbett, wozu ich das Neugeborenenzimmer in einer integrierten Mutter-Kind-Einheit zählen möchte, ein klarer Vorbehalt von Hebammen ist. Zumindest die Überwachung des Wochenbettverlaufes ist Teil…