Ernährungspumpen und Applikationsysteme nicht mit Rollstühlen vergleichbar
Am 06. Juni 2002 hat das Bundessozialgerichts (BSG) im Rahmen zweier Revisionsverfahren klargestellt, dass die Ablehnungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen jedenfalls bezüglich der Versorgung gesetzlich versicherter Heimbewohner mit Ernährungspumpen und mit Applikationssystemen rechtswidrig ist und die sogenannten Rollstuhlurteile sich nicht auf andere Hilfsmittelbereiche übertragen lassen.
Pressemitteilung der…