In aller Kürze
● Eingestufte Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen erhalten im Wege des Sachleistungsersatzes bei Vorliegen eines erheblichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von bis zu 460 Euro je Kalenderjahr. Der Betrag kann für spezielle Betreuungsleistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, gerontopsychiatrische Betreuungsangebote ambulanter Dienste und sogenannte…
BibliomedManager

Die Novellierung des SGB XI durch das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG)
Pflege- & Krankenhausrecht

BibliomedManager
Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.