Frage 42:
Ist es rechtlich zulässig, bei gleicher Medikation zu stricheln, die Dosierung mit „1-1-1-0! oder „3xtgl.“ anzugeben?
Antwort des Juristen Hans Böhme:
In der Rechtsprechung gibt es keinen Königsweg, sondern ist alles erlaubt, was nicht entweder ausdrücklich verboten ist oder unsorgfältig wäre. Ob jetzt gestrichelt wird, oder die Dosierung mit „1-1-1-0“ oder „3xtgl“ angegeben wird, ist juristisch unerheblich. Fachpflegerisch mag man aus Sicherheitsgründen den einen oder anderen Weg…