In mehreren Entscheidungen wurde gerichtlich geklärt, dass Einrichtungen des sogenannten „Betreuten Wohnens“ Heime im Sinne von § 1 Abs.1 Heimgesetz (HeimG) sein können. Hierfür reicht aus, dass neben der Vermietung der Unterkunft Verpflegung und Betreuung rechtlich verpflichtend vorgehalten werden. Nach dem aktuellen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes soll das HeimG künftig nur noch auf „Betreutes Wohnen“ anwendbar sein, wenn die Mieter im Bedarfsfall die…
Betreutes Wohnen und Heimgesetz
Pflege- & Krankenhausrecht
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