Leitsatz
Pflegesachleistungen nach § 36 Abs. 3 SGB XI schließen einen weitergehenden Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach § 69 b Abs. 1 Satz 2 BSHG auch im Bereich der Katalogverrichtungen nach § 68 Abs. 5 BSHG/ 14 Abs. 4 SGB XI nicht aus.
Aus dem Tatbestand:
Der Kläger begehrt vom Beklagten, nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes über die Leistungen der Pflegeversicherung hinaus zu übernehmen.
Aufgrund eines Schlaganfalls…