Leitsätze
1. § 13 Abs. 3 SGB V umfasst neben dem dort ausdrücklich geregelten Kostenerstattungsanspruch als dessen Vorstufe einen Anspruch auf Freistellung von einer Verbindlichkeit, die bei rechtzeitiger Leistungsgewährung als Sachleistung von der Krankenkasse hätte getragen werden müssen.
2. Nur bei der so genannten Krankenhausvermeidungspflege (§ 37 Abs. 1 SGB V) kann es zu einem Ruhen des Anspruchs aus der sozialen Pflegeversicherung kommen, wenn im Rahmen des Anspruchs auf häusliche…
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– Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. 3. 2000 – Az: B 3 KR 23/99 R –
Zum Leistungsrecht im Rahmen der Behandlungssicherungspflege nach § 37 SGB V
Pflege- & Krankenhausrecht

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