Die Schadenspraxis im Bereich der Heilwesen-Haftpflichtversicherung zeigt, dass es bei der pflegerischen Arbeit im OP zwei potentielle Risiken gibt, die im Falle der Realisierung äußerst schwerwiegende Folgen für den Patienten haben können und die schadenersatzrechtlich leider immer wieder zu behandeln sind: Die Verwechslung von zu operierenden Personen und Körperseiten und das unabsichtliche Zurücklassen von Fremdkörpern.
In beiden Fällen liegt ein extremer Fall eines…