Fragestellung
Der WEFA stellte die Frage, ob es zulässig sei, die freie Heimplatzwahl für Sozialhilfeempfänger zu beschränken.
Sachverhalt
Anlass für die Frage ist folgender Sachverhalt:
I.
1. In Baden-Württemberg sind die Landkreise seit 1. 1. 00 sachlich zuständig .für die Hilfe in besonderen Lebenslagen für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, wenn die Hilfe in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung oder in einer Einrichtung zur teilstationären Betreuung…