Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 16. Oktober 2014 (Az.: III ZR 85/14) zur Zulässigkeit der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Krankenhaus durch nicht im Krankenhaus angestellte, selbstständig niedergelassene Kooperationsärzte („Honorarärzte") entschieden, was in Rechtsprechung und Literatur schon länger rechtlich umstritten ist.
Rechtsunsicherheit trotz Änderung des KHEntgG
Die Zulässigkeit der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Krankenhaus durch nicht im Krankenhaus…