Fraglich ist, ob Krankenhäuser mit einem besonderen Versorgungsauftrag für die Behandlung von Brustkrebserkrankungen (Brustzentren) von den Krankenkassen einen Zuschlag für stationäre Zentrumsleistungen beanspruchen können. In sechs Revisionsverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht am 22. Mai 2014 hierzu entschieden, was nachfolgend dargestellt wird.
Problemstellung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 22. Mai 2014 in sechs Revisionsverfahren (3 C 8.13; 3 C 9.13; 3 C 12.13; 3 C…