Eine angestellte Krankenschwester ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, Nachtdienste zu leisten, weil sie medikamentös behandelt wird. Hat sie deshalb Anspruch, allein im Tagdienst eingesetzt zu werden? Das Bundesarbeitsgericht hat dies bejaht, wie im vorliegenden Beitrag dargestellt wird.
Einleitung
Ein Gespenst geht um in deutschen Krankenhäusern – das Arbeitsrecht! Nachdem das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr bereits für eine gewisse Unruhe mit seinem Urteil vom…