Problemstellung Stationäre Hospize betreuen Menschen, die gemäß § 39a SGB V zwar keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, deren ambulante palliativ-medizinische Versorgung im eigenen Haushalt aber ebenso nicht möglich ist. In Hospizen sind also in der Regel schwerstkranke Menschen mit hochkomplexen physischen und psychischen Problemen anzutreffen, die einer ebenso komplexen Pflege und Behandlung bedürfen. In der entsprechenden Rahmenvereinbarung haben sich Hospize unter anderem zur Erbringung…
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i.v.-Injektionen durch Pflegekräfte in stationären Hospizen
Pflege- & Krankenhausrecht

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