Vorbemerkung
Trotz des erheblichen medizinischen Fortschritts und der zunehmenden Perfektionierung der Technik und der stetig wachsenden Spezialisierung der ärztlichen und pflegerischen Berufstätigkeit kommen im Alltag eines Heilwesen-Haftpflichtversicherers Verwechslungen von Patienten oder Körperseiten leider immer noch vor. In der Regel geht es dabei um die Verwechslung von zu operierenden Körperseiten (häufiges Beispiel: das falsche Kniegelenk). Gelegentlich kommt es sogar zur Verwechslung…
Knie statt Schulter
Pflege- & Krankenhausrecht
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