Unter teleradiologischen Leistungen versteht man die Untersuchung eines Menschen mit Röntgenstrahlung unter der Verantwortung eines Arztes nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Röntgenverordnung (RöV), der sich nicht am Ort der technischen Durchführung befindet und der mit Hilfe elektronischer Datenübertragung und Telekommunikation insbesondere zur rechtfertigenden Indikation und Befundung unmittelbar mit den Personen am Ort der technischen Durchführung in Verbindung steht. Die grundlegenden rechtlichen…
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Eckpunkte zur Gestaltung von teleradiologischen Kooperationsverträgen
Pflege- & Krankenhausrecht

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