In seiner neueren Rechtsprechung (seit 28.07.2008) hat das Bundessozialgericht in Abweichung zu seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung darauf hingewiesen, die Vorschrift des § 137 c SGB V dürfe nicht im Sinne einer generellen Erlaubnis aller beliebigen Methoden für das Krankenhaus mit Verbotsvorbehalt ausgelegt werden. Die Regelung setze die Geltung des Qualitätsgebots aus § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V auch im stationären Bereich nicht außer Kraft. Wie mit dieser Aufweichung des Prinzips…
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Anmerkungen zum Urteil des Sozialgerichts Bremen vom 05.07.2011 – S 4 KR 15/06
Bleibt es bei dem Prinzip „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt?"
Pflege- & Krankenhausrecht

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