In aller Kürze
Das Gesundheitswesen befindet sich in einem umfassenden Veränderungsprozess. Durch Integration bzw. Kooperation als eine Form legaler Zuweiserbindung sind Finanzreserven zur Existenzsicherung der Krankenhäuser und auch der niedergelassenen Ärzte zu erschließen, um so letztlich eine Verbesserung der Versorgungslandschaft im Sinne einer Verzahnung der Sektoren ambulant und stationär zu erreichen. Nun liegt mit dem Urteil des LSG Sachsen eine (nicht rechtskräftige) Entscheidung…
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am Beispiel des LSG Sachsen, Urteil vom 30.04.2008 – L 1 KR 103/07 n.r.
Sektorengrenzen überschreitende Kooperationen – Traum oder Alptraum?
Pflege- & Krankenhausrecht

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