Das Landessozialgericht Sachsen hat mit seiner Entscheidung zur Erbringung ambulanter Operationen in Krankenhäusern durch niedergelassene Vertragsärzte die bisher unter Juristen weitgehend für zulässig gehaltene Kooperation von Vertragsärzten und Krankenhäusern bei der Erbringung von ambulanten Leistungen für unzulässig erklärt. Im vorliegenden Beitrag beschäftigen sich die Autoren mit dem Sachverhalt und den Urteilsgründen und kommen zu diametral entgegengesetzten Bewertungen. Vgl. Sie auch…
Die Erbringung ambulanter Behandlung durch Krankenhäuser nach § 115 b SGB V - Urteil des LSG Sachsen vom 30.04.2008
Pflege- & Krankenhausrecht
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