Von jetzt auf gleich? - Ankündigungsfrist bei Überstunden- und Freizeitanordnung

  • Recht
  • 01.02.2008

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 2/2008

Die Mitarbeiterzufriedenheit und damit einhergehend die Freude am Beruf bis hin zum geringeren Krankenstand sind nicht unwesentlich damit verknüpft, wie in den Einrichtungen mit den Fragen zu Überstunden umgegangen wird. Dem Wunsch der Mitarbeiter nach planbarer Arbeits- und Freizeit steht das Bestreben der Arbeitgeber nach bedarfsgerechtem, flexiblem Personaleinsatz gegenüber. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn arbeitgeberseits bei Personalengpässen Überstunden angeordnet werden und…

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