In aller Kürze
Tritt während des Urlaubs krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ein, muss der Urlaub für diese Zeiten der Arbeitsunfähigkeit neu gewährt werden, § 9 Bundesurlaubsgesetz. Diese Vorschrift ist jedoch nicht analogiefähig, d. h. sie kann auf andere Zeiten der Freizeitgewährung nicht übertragen werden. So ist in der Rechtsprechung insbesondere zum Entgeltfortzahlungsrecht anerkannt, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf hat, Zeiten, in denen ein Abbau von Überstundenguthaben…
Überstundenabbau während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit?
Pflege- & Krankenhausrecht
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