In aller Kürze
Arbeitsverträge sind grundsätzlich auf unbestimmte Zeit zu schließen. Dennoch erfolgen Neueinstellungen zunehmend befristet. Nur ausnahmsweise sollen befristete Arbeitsverhältnisse möglich sein. Im vorliegenden Aufsatz wird auf die damit verbundenen Rechtsfragen eingegangen.
Vorbemerkung
Charakteristisch für ein befristetes Arbeitsverhältnis ist, dass es endet, ohne dass es einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags bedarf. Befristete Arbeitsverträge bieten Arbeitgebern…