In aller Kürze
In der Praxis werden den zuständigen Haftpflichtversicherern immer wieder Schadensfälle aus der Psychiatrie gemeldet, bei denen es um den Vorwurf geht, einen Suizidversuch pflichtwidrig nicht rechtzeitig erkannt oder verhindert oder den Patienten nicht ordnungsgemäß überwacht zu haben. Zwar ist auch heute noch rechtlich dem Grunde nach unstreitig, dass der Krankenhausträger und seine Mitarbeiter die Pflicht haben, Patienten vor Selbstschädigungen zu bewahren, die ihnen durch…

Angeblich fehlerhafte Überwachung eines suizidgefährdeten Patienten
Pflege- & Krankenhausrecht

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