Frage 101
Frage aus der Personalverwaltung:
Können Aktivstunden (Arbeitsleistung, aufgerundet auf volle Stunden) innerhalb von Rufbereitschaften in Freizeitausgleich umgewandelt werden, auch wenn kein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD existiert? Der bloße Wortlaut des § 8 Abs. 3 TVöD geht auf diese Möglichkeit nicht mehr ein.
Antwort des Rechtsexperten:
Rufbereitschaft ist eine mindere Form von Mehrarbeit, die also außerhalb der regelmäßig geschuldeten Arbeitsverpflichtung anfällt. Insoweit…