Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG
1) Erhebliche arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen, in deren Folge besonders schwere Schäden an Leib und Leben bei einem in der Verantwortung eines Krankenpflegers in der Intensivstation übergebenen Patienten entstehen können, wie versehentliches Abstellen eines Beatmungsgeräts, Vergessen der Entfernung einer Klemme von einem Schlauch für die Sauerstoffversorgung, können auch ohne Abmahnung die außerordentliche, fristlose Kündigung…
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Urteil des BAG vom 15. 11. 2001-2 AZR 380/00
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist
Pflege- & Krankenhausrecht

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