Problemstellung
Bekanntlich hat der BGH mit seinem Urteil vom 4. 8. 2000 (1) über die Angemessenheit der nichtärztlichen Wahlleistungsentgelte mit der bisherigen Rechtsprechung der Instanzgerichte gebrochen. Grundlage des Urteils ist die pflegesatzrechtliche Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 3, 1. HS Bundespflegesatzverordnung (BPflV), nach welcher die Entgelte für Wahlleistungen in keinem unangemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen dürfen.
Vergleicht man die Auslegung des Begriffs der…
Beurteilung der Entgelthöhe für nichtärztliche Wahlleistungen unter Berücksichtigung des Begriffs der "Angemessenheit"
Pflege- & Krankenhausrecht
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