Anmerkungen zu dem Urteil des BGH vom 4. 8. 2000 sowie zu der gemeinsamen Empfehlung

Beurteilung der Entgelthöhe für nichtärztliche Wahlleistungen unter Berücksichtigung des Begriffs der "Angemessenheit"

  • Recht
  • 01.03.2002

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 3/2002

Problemstellung
Bekanntlich hat der BGH mit seinem Urteil vom 4. 8. 2000 (1) über die Angemessenheit der nichtärztlichen Wahlleistungsentgelte mit der bisherigen Rechtsprechung der Instanzgerichte gebrochen. Grundlage des Urteils ist die pflegesatzrechtliche Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 3, 1. HS Bundespflegesatzverordnung (BPflV), nach welcher die Entgelte für Wahlleistungen in keinem unangemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen dürfen.
Vergleicht man die Auslegung des Begriffs der…

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