Das Krankenhausrecht kommt in dem Geschäftsverteilungsplan des BVerwG nicht vor. Unter der Rubrik „Gesundheitsverwaltungsrecht“, das in die Zuständigkeit des 3. Senats fällt, findet sich dort nur der Eintrag „Krankenhausfinanzierungsrecht“. Beides, die Einordnung in das Gesundheitsverwaltungsrecht und die Beschränkung auf den Bereich der Krankenhausfinanzierung, wird der wachsenden Bedeutung des Krankenhausrechts nicht gerecht.
Das Krankenhausrecht ist Teil des umfassenden Gesundheits- oder…
Aktuelle Fragen des Krankenhausrechts (1)
Pflege- & Krankenhausrecht
Vollständigen Artikel lesen? Jetzt einloggen oder Zugriff erhalten

