Juristische Beurteilung der Zulässigkeit und Risiken einer Beschäftigung von AiPs im Bereitschaftsdienst (1)

  • Recht
  • 01.01.2002

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 1/2002

In aller Kürze
Der Arzt im Praktikum ist kein vollwertiger Facharzt, aber auch nicht nur in Begleitung eines Facharztes einsetzbar. Der AiP kann je nach Ausbildungsstand und je nach Bereich mehr oder weniger eigenständig eingesetzt werden, was von der Gefahrgeneigtheit der Tätigkeit abhängig ist. Es muss allerdings auf jeden Fall immer gewährleistet sein, dass ein Hintergrunddienst organisiert ist, der die formale Facharztqualifikation erfüllt.
 

Problemstellung
In etlichen Krankenhäusern…

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